arbeitnehmerfeindlicher Urteile
Kommentar zum Zeitgeschehen von Bernhard Gratwohl.
Eine aus Ostdeutschland stammende Buchhalterin bewirbt sich bei einem schwäbischen Fensterbauer um eine freie Position.
Die Firma schickt die Bewerbungsunterlagen zurück, wobei sich auf dem Lebenslauf der Vermerk “Ossi” und ein eingekringeltes Minuszeichen findet – ein ganz besonders unprofessioneller und dummer Streich des Personalsachbearbeiters, der seine Absage ja gar nicht hätte begründen müssen. Üblicherweise ist der Wortlaut von Absagen etwa folgender: “Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Bewerbungen fiel unsere Wahl auf einen Mitbewerber”. Die ganze Sache dürfte dem Sachbearbeiter erheblichen Ärger mit seinem Chef eingetragen haben.
Die Bewerberin klagte nämlich gegen den Bescheid des Fensterbauers und stütze die Klage dabei auf das so genannte “Gleichbehandlungsgesetz (AGG)”. Nach diesem Gesetz darf niemand wegen seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, Rasse, Religion, Alter, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Wird dennoch diskriminiert, und kann man das als Betroffener sogar beweisen, macht sich das betreffende Unternehmen schadensersatzpflichtig.
Die Richter wiesen die Klage ab, mit der Begründung, die Bezeichnung “Ossi” erfülle nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft. Außer dem Territorium der ehemaligen DDR gäbe es “keine weiteren Kriterien wie Tradition, Kleidung, Sprache, Religion oder Ernährung”, die auf diesen Begriff verweisen würden.
Dieses Urteil reiht sich ein in eine ganze Reihe extrem tendenziöser, arbeitnehmerfeindlicher Urteile, die mit einer bizarren und abwegigen Sophisterei arbeiten. Selbstverständlich ging es den Autoren des angesprochenen Gesetzes nicht um eine soziologisch korrekte Definition der Begriff “Ethnie”; vielmehr sollte einfach sichergestellt werden, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach ihrem Charakter und nach der beruflichen Leistung auswählen, und dass sachfremde Erwägungen keinen Eingang in die Entscheidungsfindung bekommen.
Man erinnere sich: einer Kassiererin in einer Lebensmittelkette wird gekündigt, weil sie angeblich wider Treu und Glauben Pfandmarken im Wert von €1, 60 eingelöst haben soll. Das Arbeitsgericht bestätigt dem Arbeitnehmer, dass die Kündigung rechtens sei. Der wirtschaftliche Wert der veruntreuten Pfandmarken müsse außer Betracht bleiben, ebenso die Tatsache, dass das vorgeworfene Vergehen noch nicht einmal bewiesen ist – schließlich wende man Arbeitsrecht an, nicht Strafrecht.
Ausschlaggebend sei einzig und allein das verlorengegangene Vertrauen in die Loyalität der Arbeitnehmerin. Im Übrigen habe sich die Mitarbeiterin schon bei anderen Gelegenheiten als unkollegial erwiesen.
Eine Altenpflegerin verliert ihren Job, weil sie Maultaschen aufaß, die eine Patientin zurückgehen ließ – das durfte sie nicht, obwohl die Maultaschen im Abfall gelandet wären. Erst in zweiter Instanz bekommt die Frau einen (geringen) Betrag als Abfindung zugesprochen, und zwar im Rahmen eines Vergleichs.
Ein anderer Arbeitnehmer lädt Pappkartons, die entsorgt worden wären, in seinen Wagen und wird dabei von einer Überwachungskamera gefilmt. Auch dieser Mann muss sich nach einer neuen Stelle umsehen.
Vor Gericht stand vor einiger Zeit auch Joseph Ackermann, der Chef der Deutschen Bank. Er hatte seinen Kumpanen aus den Beiträgen der Aktionärsgemeinschaft Zuwendungen in zweistelliger Millionenhöhe zukommen lassen, um den Verkauf der Mannesmann AG an ein britisches Unternehmen zu ermöglichen.
Die Richterin konnte “nicht erkennen”, dass hier Untreue vorlag. Sie schloss einen Deal mit Herrn Ackerman, wonach dieser ein Nasenwässerchen aus der Portokasse an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt, und im Übrigen die Sache damit erledigt ist. Herr Ackermann gilt nicht als vorbestraft.
Ein Herr Zumwinkel, der gern Seminare über den Stellenwert der Ethik und der guten Sitten im Geschäftsleben abhielt, verbringt sein Millionenvermögen ins Ausland, um die Steuer zu hinterziehen. Er hat das extrem unwahrscheinliche Pech, dass dies offenbar wird, weil ein Bankangestellter unerlaubterweise Kundendaten sammelt und diese an die deutschen Strafverfolgungsbehörden verkauft.
Im Fall Zumwinkel gab es eigentlich vom Gesetz her keinen Ermessensspielraum und keine Hintertüren: bei der Summe, die Zumwinkel unterschlagen hat, hätte er ins Gefängnis müssen. Was geschieht: der Richter stellt die Anklageschrift “versehentlich” mit so erheblicher Verspätung zu, dass der größere Teil der Steuerhinterziehung bereits verjährt ist.
Zumwinkel zahlt die hinterzogenen Steuern nach und noch eine Geldstrafe – sein Anwalt lässt bekannt geben, dass dies sehr entgegenkommend von Zumwinkel sei, denn illegal erlangte Beweismittel hätten ohnehin nicht in den Strafprozess eingebracht werden können.
Was ist los? Was haben die angesprochenen Gerichtssachen miteinander gemeinsam?
Die Sowjetunion hat sich aufgelöst, ein alternatives Gesellschaftssystem gibt es nicht mehr. Der Kapitalismus und seine Justiz konnten die Maske fallen lassen und leben jetzt die ihnen eigene Brutalität und Menschenverachtung voll aus.
Das ist geschehen.
Juni 3rd, 2010 at 12:58 pm
Manchmal wird es aber auch dem Arbeitgeber zunehmend erschwert, wie es z.B. bei wiederholter verspäteter Krankmeldung der Fall ist.
http://www.anwaltskanzlei-online.de/2010/02/25/arbeitsrecht/
Aber der beschriebene Trend stimmt schon!
Juni 23rd, 2010 at 10:14 am
Das ist ja UNGLAUBLICH…!! Man kann wirklich nur den Kopf schütteln über unsere “Rechts”sprechung. Danke für den interessanten Beitrag (auch, wenn man sich leider wieder mal aufregen muss)!
August 23rd, 2010 at 12:53 pm
Sie sagen es, aufregen muss man sich darüber allemal.
Da fehlen mir die Worte.Wie kann sich ein Personalsachbearbeiter sowas leisten? Anscheinend ist dem auch egal, wenn das die Runde macht.Und über die Rechtsprechung in Deutschland, braucht man keine Worte zu verlieren, wenn man sich all diese Beispiele ansieht.Da kann man nur den Kopf schütteln.
Liebe Grüße
Estella
September 5th, 2010 at 4:58 pm
Ich stimme mit Dieter stellenweise überein. Es ist auch für Arbeitgeber nicht gerade leicht. Man betrachte nun die Flut an Gesetzen, die dem Recht auf freie Vertragsverhandlungen widersprechen, um den, rechtlich unerfahreneren und in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit auch bei Verhandlungen benachteiligten, Arbeitnehmer zu schützen. Ob diese Gesetze alle notwendig, und für wen sie von Vorteil sind, soll hier außer Acht gelassen werden.
Ich will nur darauf hinweisen, dass der Artikel einen logischen Fehler enthält, den Bestätigungsfehler.
Dass man noch keinen schwarzen Schwan gesehen hat, heißt nicht, dass es keinen gibt. Der erste schwarze Schwan hingegen ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass es nicht nur weiße Schwäne gibt. Ein anderes Bild für den Bestätigungsfehler ist die Geschichte der Bilder oder Erfahrungsberichte von Fischern, die vor einem großen Unwetter gebetet haben, und nicht umgekommen sind. Diese Bilder oder Erfahrungsberichte wurden Atheisten als Beweis dafür, dass Beten hilft, gezeigt beziehungsweise erzählt. Leider gab es damals keine Bilder oder Erfahrungsberichte von Fischern, die bei dem Unwetter umgekommen sind.
September 13th, 2010 at 10:31 am
die feinen herren mancher geschäftsführung sind so extrem voreingenommen, das einem schlecht wird. viele haben schon vergessen, wie tüchtig und arbeitssam die ossis sind. viele erfindungen und teschnische erungenschafften kommen nämlich aus dem osten. wir werden wohl erst in 100 jahren zusammenwachsen. schade wie ich finde
Januar 8th, 2011 at 6:24 pm
Ich glaube sowas hat es schon immer gegeben und es gibt hier keinen trend. Früher wurde man eben nicht mit dem Kommentar “Ossi” abgelehnt sondern aus einem anderen Grund, vielleicht weil man Scheidungskind war oder politisch falsch engagiert. Natürlich gelangen durch das Internet immer mehr solche Fälle in die Öffentlichkeit, so dass die subjektive Wahrnehmung hier eine Verschlimmerung feststellt.